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Mittelfristprognose: Mehr erneuerbarer Strom, aber ab 2030 sinkende EEG-Förderzahlungen?

28.10.2026

Andreas Bruckmeier, M. Sc.

Andreas Bruckmeier, M. Sc.

Expert Research Software Engineer

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Was die Mittelfristprognose umfasst

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind nach § 74 EEG verpflichtet, jährlich eine Vorausschau über die Entwicklung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in den folgenden fünf Kalenderjahren zu erstellen und zu veröffentlichen. Untersucht werden dabei auch die deutschlandweite Stromerzeugung aus EEG-Anlagen und die daraus resultierenden Zahlungen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs im folgenden Kalenderjahr. Die FfE hat die Mittelfristprognose für die Jahre 2027 bis 2031 erstellt.

Die Prognose umfasst unter anderem:

  • die Entwicklung des Anlagenbestands, einschließlich Zubau, Rückbau und auslaufender Förderansprüche

  • die monatliche und jährliche Stromerzeugung

  • unterschiedliche Vermarktungsformen und den Eigenverbrauch

  • Strompreise und technologiespezifische Marktwerte

  • markt- und netzbedingte Abregelungen

  • die daraus resultierenden EEG-Förderzahlungen an Anlagenbetreiber

Deutlicher Ausbau von Windenergie und Photovoltaik

Im Trend-Szenario steigt die installierte Leistung der EEG-geförderten Energieträger von rund 231 GW Ende 2026 auf mehr als 364 GW Ende 2031.

Die größten Nettozuwächse entfallen auf die Photovoltaik. Für Freiflächenanlagen und sonstige Solaranlagen wird jeweils ein Zuwachs von rund 41 GW erwartet. Die installierte Leistung der Windenergie an Land wächst im gleichen Zeitraum um rund 37 GW, die der Windenergie auf See um etwa 15 GW.

Gestapeltes Balkendiagramm der installierten Leistung EEG-geförderter Energieträger von 2025 bis 2031, mit Anstieg von rund 194 auf 365 Gigawatt.
Abbildung 1: Entwicklung der installierten Leistung der EEG-geförderten Energieträger im Trend-Szenario, 2025 bis 2031.

Parallel dazu nimmt die jährliche Stromerzeugung aus EEG-Anlagen deutlich zu. Im Trend-Szenario steigt sie von rund 330 TWh im Jahr 2026 auf rund 516 TWh im Jahr 2031.

Monatliche Stromerzeugung aus EEG-Anlagen von 2025 bis 2031, mit deutlich ausgeprägtem Sommermaximum der Photovoltaik.
Abbildung 2: Entwicklung der monatlichen Stromerzeugung im Trend-Szenario, 2025 bis 2031.

Förderzahlungen erreichen 2029 ihren Höhepunkt

Im Prognosejahr 2027 betragen die EEG-Förderzahlungen im Trend-Szenario rund 18,3 Mrd. Euro. Bis 2029 steigen sie auf 22,3 Mrd. Euro. Anschließend gehen die jährlichen Förderzahlungen wieder zurück.

Diese Entwicklung ergibt sich aus mehreren gegenläufigen Effekten. Sinkende Strompreise und technologiespezifische Marktwerte können den Bedarf an Marktprämien erhöhen. Gleichzeitig fallen zunehmend ältere Anlagen mit hohen historischen Vergütungssätzen aus der EEG-Förderung. Ab 2031 zeigt sich dieser Effekt insbesondere bei Solaranlagen aus den starken Ausbaujahren um 2010. Für die sonstigen Solaranlagen weist die Prognose einen Rückgang der Förderzahlungen von rund 8,4 Mrd. Euro im Jahr 2030 auf rund 7,2 Mrd. Euro im Jahr 2031 aus.

Jährliche Förderzahlungen an EEG-Anlagenbetreiber nach Energieträgern, mit Höhepunkt 2029 und anschließendem Rückgang.
Abbildung 3: Entwicklung der jährlichen Förderzahlungen an EEG-Anlagenbetreiber nach Energieträgern im Trend-Szenario, 2025 bis 2031, abzüglich vermiedener Netznutzungsentgelte.

Einordnung der Ergebnisse

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Entwicklung der EEG-Förderzahlungen nicht isoliert betrachtet werden können. Mehr installierte Leistung und eine höhere Stromerzeugung führen nicht automatisch zu höheren Förderzahlungen. Ebenso relevant ist, welche Erlöse die Anlagen am Strommarkt erzielen, welche Vergütungssätze für den bestehenden Anlagenpark gelten und wann Förderansprüche auslaufen.

Die Mittelfristprognose schafft damit eine transparente Grundlage, um die künftige Entwicklung des EEG-Finanzierungsbedarfs sowie die Wechselwirkungen zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Strommarkt und der Altersstruktur des Anlagenbestands einzuordnen.

Fußnote

Für die Berechnung konnten Entwicklungen aus dem aktuellen EEG-Reformvorhaben aufgrund des Bearbeitungszeitraums nicht berücksichtigt werden.

Bezieht sich auf "EEG-Förderzahlungen" im Lead. Siehe offene Punkte am Ende.

Literatur

[1] Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023), zuletzt geändert durch Art. 23 des Gesetzes vom 18.12.2025